Anwälte
Der Gründer von Schott Law Associates, Stephen C. Schott, war vor der Kanzleieröffnung im Jahre 1987 über 18 Jahre lang bei der Weltbank als Abteilungsleiter und Finanzierungsberater tätig gewesen. Vor diesem Posten hatte Mr. Schott als auf internationales Recht spezialisierter Rechtsanwalt, Sonderberater des Staatssekretärs sowie als Stellvertreter für die US-Botschafter Averell Harriman und Ferguson im US-Aussenministerium gearbeitet, wo er insgesamt drei präsidentielle Amtsperioden lang tätig war. Mr. Schott ist Absolvent der juristischen Fakultät der Universität Harvard sowie der Universität Fordham. Er stammt aus Brooklyn, New York, und lebt seit über 40 Jahren in Washington, D.C. Er spricht Französisch, Deutsch, Spanisch und Niederländisch.
Nicolas C. Johnson trat im Jahre 2001 als Partner bei Schott Law Associates ein. Zuvor war Mr. Johnson als Mitredakteur des Deutschen Jahrbuchs für Internationales Recht und als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel tätig gewesen. Darüber hinaus war Mr. Johnson für das deutsche Unternehmen Lahmeyer International GmbH tätig, wo er direkt in die Erarbeitung rechtlicher Strategien für eine Reihe internationaler Energieentwicklungsprojekte eingebunden war. Mr. Johnson ist Absolvent der juristischen Fakultät der Universität des District of Columbia und der Emory University. Er stammt aus Washington, D.C. und spricht auch Deutsch.
Andrew Galbreath trat im Jahre 2002 als Partner bei Schott Law Associates ein, nachdem er zuvor in ener anderen Washingtoner Kanzlei vornehmlich im Bereich Zivilverfahren und Erbschaftsrecht tätig gewesen war. Mr. Galbreath ist für einen weiten Mandantenstamm tätig und berät Einzelpersonen und Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene, darunter vor internationalen Organisationen wie der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds. Er ist an den Bundes- und lokalen Gerichten im District of Columbia zugelassen. Mr. Galbreath hat sein juristisches Examen mit Prädikat an der juristischen Fakultät der Universität des District of Columbia abgelegt, wo er auch Mitherausgeber einer juristischen Fachzeitschrift war. Zuvor hat er der Providence Universität sowie an der Universität Fribourg in der Schweiz studiert. Darüber hinaus ist Mr. Galbreath ein erfahrener Geschäfts- und Managementberater und hat u.a bereits Telefonanbieter wie AT&T, Sprint und Lucent beraten.
Veronika Nippe-Johnson, LL.M. ist als Anwältin in Deutschland und New York zugelassen und ist seit 2007 für Schott Law Associates tätig. Frau Nippe-Johnson kann Mandanten bei einer großen Bandbreite von grenzüberschreitenden deutsch-amerikanischen und internationalen Rechtsangelegenheiten beraten, u.a. in den Bereichen des Investitions- und Handelsrechts, des allgemeinen Vertragsrechts sowie bei internationaler Gerichts- und Schiedsverfahren. Von 2004 bis 2006 war sie im Frankfurter Büro der US-Kanzlei Sullivan & Cromwell tätig und hat ihr Rechtsreferendariat u.a. bei einer Handelskammer des Landgerichts Frankfurt, der Staatsanwaltschaft Frankfurt sowie an der deutschen Botschaft in Washington D.C. abgeleistet. Frau Nippe-Johnson hat an der Universität Kiel, an der Universität Jean Moulin in Lyon, Frankreich, sowie an der juristischen Fakultät der George-Washington-Universität in Washington, D.C. studiert, wo sie ihren Master im internationalem Recht mit höchstem Prädikat erworben hat. Frau Nippe-Johnson ist gebürtige Deutsche und spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
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